
Barrierefreie und barrierearme Websites fĂĽr Stiftungen & Organisationen
von Nikolai Tauscher · 5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 30.07.2025
Das Wichtigste in KĂĽrze
- Rechtlicher Rahmen: Öffentliche Stellen müssen gemäß BITV 2.0 barrierefrei sein; das BFSG kann je nach Angebot auch Stiftungen, Verbände und Vereine betreffen.
- Standards: WCAG 2.1/2.2 und EN 301 549 gelten international als Orientierung.
- Barrierearm: Schrittweise Verbesserungen erhöhen die Nutzbarkeit auch ohne sofortige Vollkonformität.
- Nutzen: Mehr Reichweite, bessere Usability, SEO-Vorteile und gelebte Inklusion.
- Praxis: Klare Struktur, Kontraste, Alternativtexte, Tastaturbedienbarkeit, Erklärung zur Barrierefreiheit & Feedbackweg.
Recht: Was fĂĽr Sie jetzt gilt
Für gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, Non-Profit-Organisationen, soziale Träger, Bildungsinitiativen, kirchliche Träger und kommunale Einrichtungen ist Web-Barrierefreiheit ein zunehmend relevantes Thema.
Öffentliche Stellen sind zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet – in Deutschland durch die BITV 2.0 konkretisiert. Zudem gilt seit dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das je nach Art der digitalen Angebote auch über die Verwaltung hinaus Wirkung entfalten kann.
Barrierearme Lösungen können ein sinnvoller Zwischenschritt sein: Wenn nicht sofort alle Kriterien erfüllt werden, verbessern schon erste Maßnahmen die Zugänglichkeit deutlich.
Mehrwert fĂĽr Ihre Zielgruppen
Barrierefreie oder barrierearme Gestaltung bedeutet gleichberechtigten Zugang für Menschen mit Seh-, Hör-, kognitiven oder motorischen Einschränkungen – und zugleich eine bessere Nutzererfahrung für alle.
Eine klare Navigation, verständliche Sprache und gute Lesbarkeit senken Abbrüche, stärken Vertrauen und steigern die Sichtbarkeit in Suchmaschinen.
Für Verantwortliche in Stiftungen, Verbänden und gemeinwohlorientierten Organisationen gilt: Auch Teilschritte wirken – entscheidend ist, dass digitale Angebote für mehr Menschen nutzbar werden.
Praxis: So setzen Sie Barrierefreiheit um
Achten Sie insbesondere auf:
- Ăśberschriftenstruktur und semantische Inhalte
- Alternativtexte fĂĽr Bilder und Beschriftungen fĂĽr Formulare
- ausreichende Kontraste und klickbare Bereiche
- Tastaturbedienbarkeit
- zugängliche PDF-Dokumente
Falls die Ressourcen begrenzt sind, starten Sie mit Maßnahmen, die den größten Effekt haben: z. B. Kontraste optimieren, Navigation vereinfachen oder Videos mit Untertiteln ausstatten.
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Möglichkeit schafft Transparenz.
FĂĽr erste Tests helfen kostenlose Tools wie WAVE Web Accessibility Evaluation Tool, axe DevTools oder Lighthouse (Chrome).
Ein CMS wie TYPO3 unterstützt barrierearme Vorlagen und konsistente Gestaltung. Damit können auch Zwischenlösungen umgesetzt und schrittweise ausgebaut werden.
Definieren Sie KPIs, führen Sie regelmäßige Audits durch und schulen Sie Ihr Team – so wird Barrierefreiheit zur kontinuierlichen Praxis.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. FĂĽr verbindliche AuskĂĽnfte wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Rechtsberatung.
Ăśber den Autor:

Antje Voigt ist eine erfahrene Projektmanagerin und verantwortet das Produktmanagement für igroupENGAGE. Mit Verbindlichkeit, Klarheit und organisatorischem Geschick begleitet sie Stiftungen und NPOs von der Idee bis zur Umsetzung – stets partnerschaftlich und lösungsorientiert.
Barrierefreiheit ist kein Extra, sondern ein Gewinn für alle – Schritt für Schritt wird jede Website nutzerfreundlicher.
Jetzt Barrierefreiheit richtig angehen
Mit igroupENGAGE unterstützen wir Stiftungen, Non-Profit-Organisationen, Verbände, soziale Träger, Bildungsinitiativen, kirchliche Träger und kommunale Einrichtungen dabei, Websites barrierefrei oder barrierearm umzusetzen.
Ob Sie konkrete Anforderungen aus dem BFSG umsetzen, Schritt für Schritt barrierearme Verbesserungen starten oder eine Komplettlösung mit TYPO3 planen: Wir begleiten Sie von der Analyse über die Strategie bis zur nachhaltigen Umsetzung.